Aufnahmeantrag

Auszug aus der Vereinssatzung

  1. Mitgliedschaft

Die Aufnahme als ordentliches Mitglied hat schriftlich zu erfolgen. Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.

  1. Austritt, Ausschluss

Der Austritt aus dem Verein ist jederzeit zulässig. Er erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem Vorstandsmitglied. Mit dem eintreffen derselben endigen, vorbehaltlich der Erfüllung der Bestimmungen über die Beiträge, die Rechte und Pflichten der Mitgliedschaft.

  1. Einnahmen und Ausgaben

Die Mittel des Vereins setzen sich zusammen aus den regelmäßigen Jahresbeiträgen der Mitglieder, den Überschüssen aus Veranstaltungen, freiwilligen Spenden und dergleichen.

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Ausgaben dürfen nur für schachsportliche Zwecke erfolgen. Mittel des Vereins dürfen nur für den satzungsgemäßen Zweck verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereines.

Die mit einem Ehrenamt betrauten haben nur Ersatzanspruch für tatsächlich erfolgte Auslagen. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Satzungszweck fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Der Jahresbeitrag (unter 18 Jahre 15 €, Passiv 20€, aktiv 40 €) wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt und jährlich abgebucht.

Laden Sie hier den Aufnahmeantrag herunter und leiten ihn ausgefüllt an unseren Vorstand weiter:

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