Die Finanzwirtschaft des SC 1947 Beilngries e.V. ist sparsam zu führen. Hierbei sind die Grundsätze des BLSV, die staatlichen Regelungen und die steuerlichen Vorschriften zu beachten.
Der Kassenwart ist innerhalb des Vereins verantwortlich für die Planung, Abwicklung und die buchmäßige Erfassung aller Finanzgeschäfte des Vereins.
Er überwacht die ordnungsgemäße Verwendung der genehmigten Mittel und legt der Versammlung einen Ergebnisbericht für das abgelaufene Geschäftsjahr vor.
Er überwacht die steuerlichen Vorschriften und ergänzt die Anlage zur Finanzordnung des
SC 1947 Beilngries e.V. jährlich.
Einnahmen und Ausgaben des SC 1947 Beilngries e.V. sollen sich ausgleichen.
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Der SC 1947 Beilngries e.V. erstattet im Rahmen der satzungsgemäßen Verwendung und im Rahmen des Budget folgende Aufwendungen:
1) die Kosten für die Teilnahme an den Meisterschaften des Schachkreises,
2) die Kosten für Training, das er selbst organisiert.
3) die Kosten für Turniere die er selbst organisiert.
4) die Kosten, die im Rahmen der Funktionärstätigkeit entstehen.
5) übernimmt Zuschüsse für die Teilnahme an den Bezirks- und Landes- Meisterschaften
6) übernimmt Zuschüsse für die Teilnahme an offenen Schachturnieren.
7) übernimmt Zuschüsse für die Teilnahme an anderen Lehrgängen.
8) übernimmt Zuschüsse für Schachmaterial (z.B. Schachsoftware, Schachbücher) wenn sie zur Ausübung einer Turnierpartie hilfreich sind.
Grundsätzlich werden Kosten nur gegen Vorlage von Belegen erstattet.
Die Erstattungen von Zuschüssen richtet sich nach der finanziellen Situation des Vereines.
Diese Finanzordnung wurde in der Jahreshauptversammlung am 24.01.2020 beschlossen.
- Anlage zur Finanzordnung des SC 1947 Beilngries e.V.
- Abrechnung-Kosten-Übungsleiter_Fahrtkosten
- Abrechnung-Kosten-Turnier